Gesetze / Fünfter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
OrdenErl 5Art 3
Stand: 10.06.2019
Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung und die Beschreibung des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.